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Soziale Inklusion

Das Chloster3 bietet in Partnerschaft mit dem BungertHof Menschen mit besonderen Ansprüchen erholsamen Lebensraum und die Gelegenheit, sich ohne Arbeitsdruck und nach individuellen Möglichkeiten an den Tätigkeiten in Haus und Hof mit Pflanzen und Tieren zu beteiligen.

Aufgenommen werden vorwiegend erwachsene Menschen, die nicht an schweren körperlichen oder geistigen Behinderungen, akuten Psychosen oder einer starken Suchterkrankung leiden und die nicht pflegebedürftig sowie selbst- oder fremdgefährdend sind.

Am Chloster3 interessierte Menschen sollten die Bereitschaft zeigen, sich in irgendeiner Form am Leben im Chloster3 zu beteiligen. Die Art der Beteiligung ist individuell auf den betreffenden Menschen zugeschnitten.

Minderjährige Personen werden unter bestimmten Voraussetzungen aufgenommen (mindestens 16 Jahre alt, freiwilliger und von den Eltern oder Behörden mitgetragener Aufenthalt).

Unter den oben genannten Bedingungen stellt das Chloster3 ein begleitetes und betreutes Wohnen und eine begleitete Tagesstruktur zur Verfügung.

Dabei soll das Chloster3 Rückzugsort und Stätte der Erholung, Stabilisierung und Neuorientierung für alle Menschen sein, auch für solche ohne staatliche Finanzhilfe.

Umweltbildung

Neben sozialer Inklusion gehören die Biolandwirtschaft und die Umweltbildung zur Biosphäre der Stiftung Chloster3. Lesen Sie dazu mehr unter Umweltbildung oder direkt auf der Seite des BungertHofs.